Pflegegeld ist keine freiwillige Leistung, sondern gesetzlich geregelt. Wer 2026 Pflegegeld bezieht oder beantragt, muss die zentralen Paragrafen des SGB XI kennen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und erklärt, was aktuell gilt.
Rechtsgrundlagen im Überblick
Die wichtigsten Normen im SGB XI:
- § 37 SGB XI: Pflegegeld bei häuslicher Pflege
- § 36 SGB XI: Pflegesachleistungen (professionelle Pflege)
- § 38 SGB XI: Kombinationsleistung
- § 37 Abs. 3 SGB XI: Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug
Was Pflegegeld rechtlich bedeutet
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse für die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen. Es wird an die pflegebedürftige Person gezahlt und dient der Organisation der Pflege im privaten Umfeld.
Abgrenzung: Wird die Pflege vollständig durch einen Pflegedienst erbracht, greifen Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI. Pflegegeld kommt hier nicht zum Einsatz.
Anspruchsvoraussetzungen 2026
Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben klar definiert:
- Pflegegrad 2 bis 5 muss festgestellt sein.
- Häusliche Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
- Sicherstellung der Pflege im Alltag.
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld. Grundlage ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (oder Medicproof bei privat Versicherten).
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegegeld ist an regelmäßige Beratungseinsätze gebunden. Diese Einsätze sichern die Qualität der Pflege und geben Angehörigen fachliche Unterstützung.
| Pflegegrad | Häufigkeit Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig, halbjährlich |
| Pflegegrad 2–3 | halbjährlich |
| Pflegegrad 4–5 | vierteljährlich |
Pflicht bei Pflegegeld
Wird der Beratungseinsatz nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Die Kombinationsleistung erlaubt die Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Rechtlich gilt: Der genutzte Anteil der Sachleistungen reduziert das Pflegegeld im gleichen Verhältnis.
Beispiel: Werden 60 % der Pflegesachleistung genutzt, bleiben 40 % des Pflegegeldes erhalten.
Dynamik der Leistungen im aktuellen Jahr
Die Beträge für Pflegeleistungen werden gesetzlich festgelegt und in bestimmten Abständen angepasst. Für 2026 gilt der jeweils aktuelle Leistungsbescheid der Pflegekasse als maßgebliche Grundlage. Änderungen werden dort verbindlich ausgewiesen.
Pflegegeld und Rentenversicherung
Pflegt eine Person regelmäßig in relevantem Umfang, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Das ist gesetzlich geregelt und dient dem Schutz pflegender Angehöriger.
Kurzüberblick: Was 2026 gilt
- Pflegegeld bleibt eine gesetzliche Geldleistung nach § 37 SGB XI.
- Anspruch setzt Pflegegrad 2–5 und häusliche Pflege voraus.
- Beratungseinsätze sind Pflicht bei Pflegegeldbezug.
- Kombinationsleistung ist rechtlich klar geregelt (§ 38 SGB XI).
- Maßgeblich sind die Bescheide der Pflegekassen im jeweiligen Jahr.
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