Unterstützende Hände - Gemeinsam durch den Pflegegrad-Antrag

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Doch wie beantragt man ihn richtig? Dieser umfassende Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Begutachtung.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist ein Maßstab für die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person. Es gibt fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Gut zu wissen

Seit 2017 gelten die Pflegegrade statt der früheren Pflegestufen. Die Begutachtung erfolgt nach einem neuen System, das nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Schritt 1: Antrag stellen

Wo stelle ich den Antrag?

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diese ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Sie haben mehrere Möglichkeiten:

  • Telefonisch bei Ihrer Pflegekasse
  • Schriftlich per Brief oder E-Mail
  • Online über das Portal Ihrer Krankenkasse
  • Persönlich in der Geschäftsstelle

Tipp: Formloser Antrag genügt

Ein einfacher Anruf oder eine kurze E-Mail reicht aus! Formulieren Sie zum Beispiel: "Hiermit beantrage ich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]." Die Pflegekasse sendet Ihnen dann alle notwendigen Unterlagen zu.

Wer kann den Antrag stellen?

  • Die pflegebedürftige Person selbst
  • Bevollmächtigte Personen (z.B. Angehörige mit Vollmacht)
  • Gesetzliche Betreuer

Schritt 2: Vorbereitung auf die Begutachtung

Was passiert nach dem Antrag?

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) mit einer Begutachtung. Sie erhalten einen Termin für den Hausbesuch – in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen.

Das Pflegetagebuch führen

Beginnen Sie sofort nach der Antragstellung mit einem Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie über mindestens eine Woche:

  • Welche Hilfe wird wann benötigt?
  • Wie lange dauern die einzelnen Tätigkeiten?
  • Welche Besonderheiten gibt es? (z.B. nächtliche Unruhe, Weglauftendenz)
  • Welche Medikamente werden eingenommen?
  • Welche Hilfsmittel werden genutzt?

Wichtig: Ehrlich bleiben

Beschönigen Sie nichts! Viele Antragsteller neigen dazu, die Situation positiver darzustellen als sie ist. Zeigen Sie dem Gutachter den Alltag so, wie er wirklich ist – mit allen Schwierigkeiten.

Schritt 3: Die Begutachtung

Wer sollte beim Termin anwesend sein?

  • Die pflegebedürftige Person
  • Eine Vertrauensperson oder pflegender Angehöriger
  • Optional: Eine unabhängige Pflegeberaterin

Was wird begutachtet?

Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche:

  1. Mobilität: Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Treppensteigen, etc.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, Aggressionen
  4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, Toilettengang
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamente, Arztbesuche, Therapien
  6. Gestaltung des Alltagslebens: Tagesstruktur, soziale Kontakte

Checkliste für den Begutachtungstermin

Halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • ✅ Pflegetagebuch
  • ✅ Aktuelle Arztberichte und Diagnosen
  • ✅ Medikamentenliste
  • ✅ Krankenhausberichte
  • ✅ Unterlagen über Therapien
  • ✅ Liste genutzter Hilfsmittel
  • ✅ Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)

Schritt 4: Der Bescheid

Wie lange dauert es?

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Werktagen nach Antragseingang einen Bescheid erteilen. Bei Antragstellern im Krankenhaus oder Hospiz verkürzt sich die Frist auf 1 Woche.

Was steht im Bescheid?

  • Der zuerkannte Pflegegrad (oder Ablehnung)
  • Die zustehenden Leistungen
  • Die Begründung der Entscheidung
  • Informationen zum Widerspruchsrecht

Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?

Widerspruch einlegen

Sie haben 4 Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie detailliert, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind:

  • Wurde die Pflegesituation richtig erfasst?
  • Wurden alle Beeinträchtigungen berücksichtigt?
  • Legen Sie neue ärztliche Unterlagen bei

Tipp: Professionelle Hilfe holen

Bei einem Widerspruch ist es sinnvoll, eine unabhängige Pflegeberatung oder einen Sozialverband (VdK, SoVD) hinzuzuziehen. Diese kennen die häufigsten Fehlerquellen und können gezielt argumentieren.

Übersicht: Leistungen nach Pflegegrad

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld 316 € 545 € 728 € 901 €
Pflegesachleistung 724 € 1.363 € 1.693 € 2.095 €
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Tagespflege 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €

Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler 1: Zu lange warten

Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher erhalten Sie Leistungen. Zögern Sie nicht!

❌ Fehler 2: Unvorbereitet in die Begutachtung gehen

Ohne Pflegetagebuch und Unterlagen wird die tatsächliche Pflegesituation oft nicht korrekt erfasst.

❌ Fehler 3: Die Situation beschönigen

Viele Menschen schämen sich oder möchten nicht "schwach" wirken. Seien Sie ehrlich – nur so erhalten Sie die Hilfe, die Sie brauchen.

Fazit

Die Beantragung eines Pflegegrades ist kein Hexenwerk, erfordert aber gute Vorbereitung. Nutzen Sie die Unterstützung durch Pflegeberatungen – diese ist kostenlos und kann den Unterschied zwischen Ablehnung und einem angemessenen Pflegegrad ausmachen. Je besser Sie dokumentiert sind, desto höher sind Ihre Chancen auf einen passenden Pflegegrad.

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

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