Was macht eine Pflegeberatung genau?

Pflegeberatung erklärt: Aufgaben, Ablauf, Rechtsgrundlagen (§ 7a, § 37 Abs. 3 SGB XI), Anbieter und Kosten im Überblick.

Pflegeberatung schafft Orientierung, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt oder sich verändert. Sie bündelt Informationen, klärt Leistungsansprüche und strukturiert die nächsten Schritte. Inhaltlich geht es um Bedarfe, Leistungen, Organisation und Entlastung.

Pflegeberatung: Begriff und Ziel

Pflegeberatung ist eine strukturierte, fachliche Beratung zu allen Fragen der Pflegeversicherung sowie der häuslichen oder stationären Versorgung. Ziel ist die passgenaue Auswahl von Leistungen, die Koordination von Hilfen und eine stabile Versorgungssituation.

Rechtsgrundlagen im SGB XI

Pflegeberatung ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Zentral sind:

  • § 7a SGB XI: Anspruch auf individuelle Pflegeberatung (Case Management) durch die Pflegekasse
  • § 7b SGB XI: Pflegestützpunkte als wohnortnahe Beratungsstellen
  • § 37 Abs. 3 SGB XI: Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug

Rechtsrahmen kurz gefasst

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein Anspruch der Versicherten. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind an den Bezug von Pflegegeld gebunden und dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

Formen der Pflegeberatung

Es gibt mehrere Formate mit unterschiedlichem Zweck:

  1. Individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
    • umfassende Beratung, Bedarfserhebung, Hilfeplanung
  2. Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
    • verpflichtend bei Pflegegeld, Fokus auf Sicherstellung der Pflege
  3. Pflegestützpunkte (§ 7b SGB XI)
    • wohnortnahe Beratung mit Lotsenfunktion

Typische Inhalte der Beratung

Pflegeberatung deckt folgende Themen ab:

  • Pflegegrad, Begutachtung, Dokumentation
  • Leistungsarten: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung
  • Entlastungsbetrag und zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Organisation der Pflege im Alltag
  • Angebote für Angehörige, Pflegekurse, Selbsthilfegruppen

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Ablauf einer Pflegeberatung

Der Ablauf folgt in der Regel einem klaren Schema:

  1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
  2. Bedarfserhebung (Gesundheitszustand, Alltag, Unterstützungsbedarf)
  3. Leistungsprüfung und Optionen (Pflegegrad, Leistungen, Kombinationsmodelle)
  4. Hilfe- und Versorgungsplan (konkrete Maßnahmen und Zuständigkeiten)
  5. Dokumentation und ggf. Folgeberatung

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beim Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Er dient der Qualitätssicherung und der Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegegrad Häufigkeit Beratungseinsatz
Pflegegrad 1 freiwillig, halbjährlich
Pflegegrad 2–3 halbjährlich
Pflegegrad 4–5 vierteljährlich

Pflicht bei Pflegegeld

Ohne den nachgewiesenen Beratungseinsatz kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.

Wer führt Pflegeberatung durch?

Zuständige Stellen sind:

  • Pflegekassen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Private Pflege-Pflichtversicherungen
  • Pflegestützpunkte der Länder und Kommunen
  • Zugelassene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
  • Zugelassene Pflegedienste (für Beratungseinsätze)

Kosten der Pflegeberatung

Pflegeberatung ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Für Versicherte entstehen in der Regel keine Zuzahlungen.

Abgrenzung zu Pflegediensten

Pflegeberatung bedeutet Beratung und Koordination. Ein Pflegedienst erbringt Pflegeleistungen vor Ort. Pflegeberatung kann die Auswahl und Steuerung von Pflegediensten begleiten, ersetzt jedoch keine Pflegeleistung.

Kernaussagen

  • Pflegeberatung strukturiert Bedarf, Leistungen und Versorgung.
  • Rechtsgrundlagen: § 7a, § 7b und § 37 Abs. 3 SGB XI.
  • Beratungseinsätze sind bei Pflegegeld verpflichtend.
  • Inhalte reichen von Pflegegrad bis Hilfsmittel und Entlastung.
  • Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

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