Entlastungsbetrag 2025: So nutzen Sie die 125 Euro monatlich optimal

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu  doch viele nutzen ihn nicht. Erfahren Sie, wie Sie das Geld sinnvoll einsetzen können.

Aktiv im Alter - Der Entlastungsbetrag ermöglicht Teilhabe

Seit 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch viele wissen nicht, wie sie diese 125 Euro monatlich am besten nutzen können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 125 Euro monatlich. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Wichtig zu wissen

Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen zu  unabhängig vom Pflegegrad. Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf die vollen 125 Euro monatlich!

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

1. Betreuungsangebote

  • Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gespräche, Spiele)
  • Aktivierungsangebote in Gruppen
  • Gedächtnistraining
  • Vorlesestunden
  • Beschäftigungsangebote in Tagespflegeeinrichtungen

2. Entlastungsleistungen im Haushalt

  • Einkäufe erledigen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Begleitung zu Arztterminen

3. Tages- und Nachtpflege

Die Kosten für die Betreuung in teilstationären Einrichtungen können teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

Nur zugelassene Anbieter

Der Entlastungsbetrag kann ausschließlich für Leistungen von nach Landesrecht zugelassenen Anbietern verwendet werden. Prüfen Sie vor der Beauftragung die Zulassung!

So beantragen Sie den Entlastungsbetrag

Schritt 1: Anbieter auswählen

Suchen Sie einen zugelassenen Anbieter für die gewünschte Leistung. Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste mit anerkannten Anbietern zur Verfügung stellen.

Schritt 2: Kostenvoranschlag einholen

Lassen Sie sich vom Anbieter einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen.

Schritt 3: Rechnung einreichen

Nach Inanspruchnahme der Leistung reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die 125 Euro werden dann direkt an den Anbieter überwiesen oder Ihnen erstattet.

Tipp: Ansparbetrag nutzen

Nicht verbrauchte Beträge können Sie ansparen! Der Entlastungsbetrag verfällt nicht am Monatsende, sondern kann bis zu 6 Monate im Folgejahr übertragen werden. So sammeln Sie bis zu 1.500 Euro an!

Übersicht: Entlastungsbetrag nach Pflegegrad

Pflegegrad Monatlicher Betrag Jährlich
Pflegegrad 1 125 ¬ 1.500 ¬
Pflegegrad 2 125 ¬ 1.500 ¬
Pflegegrad 3 125 ¬ 1.500 ¬
Pflegegrad 4 125 ¬ 1.500 ¬
Pflegegrad 5 125 ¬ 1.500 ¬

Häufige Fehler vermeiden

L Fehler 1: Nicht-zugelassene Anbieter beauftragen

Nur Leistungen von nach Landesrecht zugelassenen Anbietern werden erstattet. Prüfen Sie dies vorab!

L Fehler 2: Rechnungen zu spät einreichen

Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein. Nicht genutzte Beträge können zwar bis 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres angespart werden, danach verfallen sie jedoch.

L Fehler 3: Den Betrag gar nicht nutzen

Viele Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag überhaupt nicht. Verschenken Sie dieses Geld nicht  es steht Ihnen zu!

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Familie Müller (Pflegegrad 2)

Frau Müller nutzt den Entlastungsbetrag für eine wöchentliche Alltagsbegleitung (2 Stunden à 25 Euro = 200 Euro/Monat). Die Pflegekasse übernimmt 125 Euro, die restlichen 75 Euro zahlt Familie Müller aus eigener Tasche.

Beispiel 2: Herr Schmidt (Pflegegrad 3)

Herr Schmidt spart den Entlastungsbetrag 4 Monate an (4 × 125 ¬ = 500 ¬) und nutzt ihn dann für eine einwöchige Kurzzeitpflege während des Urlaubs seiner Angehörigen.

Fazit

Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Nutzen Sie diese Leistung aktiv und lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung über die Möglichkeiten in Ihrer Region informieren. Die 125 Euro monatlich können einen echten Unterschied im Pflegealltag machen!

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

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