Unterschied Pflegegrad & Schwerbehinderung

Pflegegrad oder Schwerbehinderung – was ist der Unterschied? Kann man beides haben? Alle Unterschiede, Voraussetzungen und Leistungen im Vergleich.

Positives Altern - Unterschied Pflegegrad und Schwerbehinderung

Viele Menschen verwenden die Begriffe "Pflegegrad" und "Schwerbehinderung" synonym – doch das ist ein Irrtum. Beide Konzepte beruhen auf völlig unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, haben verschiedene Bewertungskriterien und führen zu unterschiedlichen Leistungen. In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede und zeigen, wann welcher Antrag sinnvoll ist.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Aspekt Pflegegrad Schwerbehinderung
Rechtsgrundlage SGB XI (Pflegeversicherung) SGB IX (Rehabilitation)
Bewertungskriterium Selbstständigkeit im Alltag Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Feststellung durch Medizinischer Dienst (MD) Versorgungsamt
Einstufung Pflegegrad 1–5 Grad der Behinderung (GdB) 20–100
Antragstellung Bei der Pflegekasse Beim Versorgungsamt
Hauptleistungen Pflegegeld, Sachleistungen, Hilfsmittel Steuervorteile, Nachteilsausgleiche, Kündigungsschutz

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad bewertet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Entscheidend ist die Frage: "Wie viel Hilfe braucht jemand im täglichen Leben?"

Bewertungsbereiche beim Pflegegrad

Der Medizinische Dienst bewertet sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität: Kann sich die Person selbst fortbewegen, aufstehen, Treppen steigen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sie sich orientieren, Entscheidungen treffen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Unruhe, Ängste, Aggression?
  • Selbstversorgung: Kann sie sich waschen, anziehen, essen?
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche?
  • Alltagsleben und soziale Kontakte: Tagesstruktur, Hobbys, soziale Teilhabe?

Ergebnis: Je nach Punktzahl wird Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung) festgestellt.

Beispiel: Pflegegrad

Frau Müller, 78 Jahre, nach Schlaganfall:

  • ✓ Kann nicht mehr ohne Hilfe aufstehen
  • ✓ Benötigt Unterstützung beim Waschen und Anziehen
  • ✓ Braucht Hilfe bei der Medikamenteneinnahme

→ Ergebnis: Pflegegrad 3

Was ist eine Schwerbehinderung?

Die Schwerbehinderung bewertet, wie sehr eine Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Entscheidend ist: "Wie sehr ist die Person in ihrer Lebensführung beeinträchtigt?"

Bewertungskriterien bei Schwerbehinderung

Das Versorgungsamt bewertet:

  • Körperliche Funktionseinschränkungen: Geh-, Seh-, Hörbehinderung
  • Chronische Erkrankungen: Diabetes, Herzerkrankungen, Rheuma
  • Geistige oder psychische Beeinträchtigungen: Lernbehinderung, Depression, Autismus
  • Dauerhaftigkeit: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen

Ergebnis: Ein Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 100 in 10er-Schritten. Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.

Beispiel: Schwerbehinderung

Herr Schmidt, 52 Jahre, Multiple Sklerose:

  • ✓ Eingeschränkte Gehfähigkeit (nutzt Gehhilfe)
  • ✓ Chronische Erschöpfung (Fatigue)
  • ✓ Kann aber noch selbstständig wohnen und arbeiten (Teilzeit)

→ Ergebnis: GdB 60, Merkzeichen G (gehbehindert)

Hinweis: Obwohl er schwerbehindert ist, braucht Herr Schmidt keine tägliche Pflege – also keinen Pflegegrad.

Kernunterschied: Selbstständigkeit vs. Teilhabe

Der wichtigste Unterschied liegt im Bewertungsfokus:

Pflegegrad: Fokus auf tägliche Selbstständigkeit

Es geht darum, ob jemand alltägliche Grundverrichtungen selbst ausführen kann:

  • Sich waschen, anziehen, zur Toilette gehen
  • Essen und Trinken
  • Sich in der Wohnung bewegen
  • Den Tagesablauf strukturieren

Schwerbehinderung: Fokus auf gesellschaftliche Teilhabe

Es geht darum, ob jemand am normalen gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann:

  • Arbeit ausüben
  • Öffentliche Verkehrsmittel nutzen
  • Freizeitaktivitäten wahrnehmen
  • Soziale Beziehungen pflegen

Häufiger Irrtum

"Ich habe GdB 80 – dann bekomme ich automatisch einen Pflegegrad!"

Falsch! Ein hoher GdB bedeutet nicht automatisch einen Pflegegrad. Sie müssen separat bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.

Umgekehrt: Ein Pflegegrad führt auch nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis.

Leistungen im Vergleich

Leistungen bei Pflegegrad

  • Pflegegeld: 332 € (PG 2) bis 947 € (PG 5) monatlich
  • Pflegesachleistungen: 761 € bis 2.095 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich (ab PG 1)
  • Kurzzeitpflege: Bis 1.774 € jährlich
  • Verhinderungspflege: Bis 1.612 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel: Bis 40 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: Bis 4.000 € einmalig

Leistungen bei Schwerbehinderung (GdB ab 50)

  • Steuervorteile: Pauschbetrag 384 € (GdB 50) bis 2.840 € (GdB 100) jährlich
  • Kündigungsschutz: Besonderer Schutz im Arbeitsverhältnis
  • Zusatzurlaub: 5 Tage pro Jahr
  • Freifahrten: Kostenlose ÖPNV-Nutzung (mit Merkzeichen G, aG, Bl, H)
  • Parkausweis: Bei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • Frühere Altersrente: Ab 60/63 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Nachteilsausgleiche: Ermäßigungen bei Eintritten, Rundfunkbeitrag, etc.

Kann man beides gleichzeitig haben?

Ja! Pflegegrad und Schwerbehinderung schließen sich nicht gegenseitig aus. Man kann gleichzeitig einen Pflegegrad UND einen GdB haben.

Praxisbeispiel: Beides gleichzeitig

Frau Wagner, 68 Jahre, fortgeschrittene Parkinson-Erkrankung:

Schwerbehinderung: GdB 90, Merkzeichen G

  • → Erhält Steuervorteile
  • → Nutzt ÖPNV kostenlos
  • → Hat besonderen Kündigungsschutz

Pflegegrad 4

  • → Erhält 728 € Pflegegeld monatlich
  • → Nutzt Verhinderungspflege für Urlaub der Angehörigen
  • → Bekommt Pflegehilfsmittel (40 € monatlich)

Beide Leistungen ergänzen sich perfekt und verbessern ihre Lebensqualität erheblich.

Wann sollte ich was beantragen?

Antrag auf Pflegegrad sinnvoll, wenn:

  • Sie im Alltag regelmäßig Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität brauchen
  • Sie kognitive Einschränkungen haben (Demenz, Orientierungslosigkeit)
  • Sie Unterstützung im Haushalt benötigen
  • Sie finanzielle Hilfe für Pflegeleistungen brauchen

Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll, wenn:

  • Sie eine chronische Erkrankung oder dauerhafte Behinderung haben
  • Sie noch arbeiten und besonderen Kündigungsschutz brauchen
  • Sie Steuervorteile nutzen möchten
  • Sie auf Nachteilsausgleiche (ÖPNV-Freifahrt, Parkausweis) angewiesen sind

Unser Tipp

Bei schweren chronischen Erkrankungen oder erheblichen Einschränkungen: Beantragen Sie beides!

Die Anträge sind unabhängig voneinander und können parallel gestellt werden. Sie profitieren dann von beiden Leistungssystemen.

Wie beantrage ich was?

Pflegegrad beantragen

  1. Formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen (telefonisch, schriftlich oder online)
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)
  3. Bescheid über Pflegegrad erhalten (innerhalb von 25 Tagen)

→ Ausführliche Anleitung: Pflegegrad beantragen

Schwerbehinderung beantragen

  1. Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen (Formular erforderlich)
  2. Ärztliche Unterlagen und Diagnosen einreichen
  3. Ggf. Untersuchung durch Amtsarzt
  4. Bescheid über GdB und Merkzeichen erhalten (Bearbeitungszeit: 3–6 Monate)

Fazit: Zwei verschiedene Systeme für verschiedene Zwecke

Pflegegrad und Schwerbehinderung sind zwei unabhängige Bewertungssysteme mit unterschiedlichen Zielen:

  • Pflegegrad: Hilfe im Alltag und finanzielle Unterstützung für Pflege
  • Schwerbehinderung: Nachteilsausgleiche für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Beide Anträge können parallel gestellt werden. Bei schweren Erkrankungen oder erheblichen Einschränkungen lohnt es sich oft, beide Leistungen zu beantragen und so alle verfügbaren Unterstützungsangebote zu nutzen.

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

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