Pflegesachleistungen – was ist das?

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, steht die Familie vor vielen Fragen – und einer der wichtigsten Begriffe, der immer wieder auftaucht, ist Pflegesachleistungen. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wie unterscheiden sich Pflegesachleistungen vom Pflegegeld? Und wer hat Anspruch darauf?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um Pflegesachleistungen: von der Definition über die aktuellen Beträge bis hin zu praktischen Tipps für die Beantragung.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse, die nicht als Geld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt werden. Stattdessen finanziert die Pflegekasse damit professionelle Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen sich also nicht selbst um die Bezahlung kümmern.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 36 SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch). Dort ist geregelt, dass Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch auf häusliche Pflegehilfe als Sachleistung haben.

Gut zu wissen: Pflegesachleistungen sind keine „Sachgüter" wie Pflegehilfsmittel. Der Begriff „Sachleistung" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Pflegekasse die Dienstleistung direkt bezahlt, anstatt Geld an Sie auszuzahlen.

Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben alle Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 – Personen mit Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen, können aber den Entlastungsbetrag nutzen.
  • Häusliche Pflege – Die pflegebedürftige Person wird zu Hause oder in einer betreuten Wohnform versorgt (nicht im Pflegeheim).
  • Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst – Nur Leistungen von Pflegediensten mit Kassenzulassung werden als Sachleistung anerkannt.

Ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Pflegeleistungen haben, können Sie in unserem Artikel Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen? nachlesen.

Aktuelle Beträge der Pflegesachleistungen 2025/2026

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegegrad 1 – (kein Anspruch)
Pflegegrad 2 761 €
Pflegegrad 3 1.432 €
Pflegegrad 4 1.778 €
Pflegegrad 5 2.200 €

Diese Beträge sind Höchstbeträge. Wenn Ihr Pflegedienst weniger abrechnet, verfällt der Restbetrag – er wird nicht ausgezahlt. Allerdings gibt es die Möglichkeit der Kombinationsleistung, bei der Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander verbinden können.

Tipp: Vergleichen Sie die Leistungen und Preise verschiedener Pflegedienste in Ihrer Region. Die Kosten können je nach Anbieter und Bundesland erheblich variieren. Ihre Pflegekasse kann Ihnen eine Liste zugelassener Pflegedienste zur Verfügung stellen.

Pflegesachleistungen vs. Pflegegeld – der Unterschied

Ein häufiger Punkt der Verwirrung ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Pflegesachleistungen Pflegegeld
Wer pflegt? Professioneller Pflegedienst Angehörige oder ehrenamtliche Helfer
Auszahlung Direkt an den Pflegedienst An die pflegebedürftige Person
Beträge Höher (z. B. 761 € bei PG 2) Niedriger (z. B. 347 € bei PG 2)
Nachweis Leistungserbringung durch Pflegedienst Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Rechtsgrundlage § 36 SGB XI § 37 SGB XI

Beide Leistungsformen können auch als Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) miteinander verbunden werden. Dabei wird der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistungen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen lesen Sie in unserem Artikel Pflegegeld & Gesetze 2026.

Welche Leistungen umfassen Pflegesachleistungen?

Der ambulante Pflegedienst kann im Rahmen der Pflegesachleistungen verschiedene Tätigkeiten übernehmen:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Hilfe beim Waschen, Duschen und Baden
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Mobilität (z. B. Aufstehen, Hinsetzen, Lagern)
  • Hilfe beim Toilettengang und bei der Inkontinenzversorgung

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Begleitung bei Spaziergängen oder Aktivitäten
  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
  • Beschäftigung und Aktivierung (z. B. Gedächtnistraining, Vorlesen)
  • Beaufsichtigung zur Sicherheit

Hilfen bei der Haushaltsführung

  • Einkaufen und Kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege
  • Behördengänge und Organisatorisches

Wichtig: Medizinische Behandlungspflege (z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe) wird nicht über Pflegesachleistungen finanziert, sondern über die Krankenversicherung (§ 37 SGB V). Ihr Pflegedienst kann beides leisten, aber die Abrechnung erfolgt getrennt.

So beantragen Sie Pflegesachleistungen

Die Beantragung von Pflegesachleistungen ist unkompliziert, wenn Sie die folgenden Schritte beachten:

Schritt 1: Pflegegrad feststellen lassen

Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Erst ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Schritt 2: Ambulanten Pflegedienst auswählen

Suchen Sie einen zugelassenen Pflegedienst in Ihrer Nähe. Achten Sie dabei auf:

  • Kassenzulassung (Pflicht!)
  • Leistungsangebot und Spezialisierung
  • Erreichbarkeit und Flexibilität
  • Bewertungen und Empfehlungen

Schritt 3: Pflegevertrag abschließen

Gemeinsam mit dem Pflegedienst erstellen Sie einen Pflegevertrag, in dem die gewünschten Leistungen und deren Umfang festgelegt werden.

Schritt 4: Pflegekasse informieren

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchten. In der Regel übernimmt der Pflegedienst die Anmeldung und Abrechnung direkt mit der Kasse.

Tipp: Nutzen Sie vor der Auswahl eines Pflegedienstes eine kostenlose Pflegeberatung. Dort erhalten Sie unabhängige Empfehlungen und Unterstützung bei der Organisation – auch bei der Frage, ob Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen

Kann ich Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren?

Ja! Die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, beide Leistungsarten zu verbinden. Wenn Sie beispielsweise nur 50 % Ihrer Pflegesachleistungen ausschöpfen, erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegeldes.

Was passiert, wenn der Pflegedienst weniger abrechnet als der Höchstbetrag?

Der nicht genutzte Betrag verfällt, sofern Sie keine Kombinationsleistung beantragt haben. Es lohnt sich also, die Leistungen optimal zu planen.

Kann ich den Pflegedienst wechseln?

Ja, Sie können den Pflegedienst jederzeit wechseln. Beachten Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Pflegevertrag – diese beträgt in der Regel zwei Wochen.

Muss ich etwas zuzahlen?

Die Pflegesachleistungen bis zum Höchstbetrag werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wenn der Pflegedienst allerdings mehr berechnet als der Höchstbetrag, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Dies ist vor allem bei einem höheren Pflegebedarf oder bei Wahl besonderer Zusatzleistungen möglich.

Fazit: Pflegesachleistungen als wichtige Unterstützung

Pflegesachleistungen sind eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Sie ermöglichen die professionelle Versorgung zu Hause durch qualifizierte Pflegekräfte – und das ohne Eigenanteil bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Ob Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem die beste Lösung für Ihre Situation ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Lassen Sie sich beraten – eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und alle Leistungen optimal zu nutzen.

Sie haben Fragen zu Pflegesachleistungen oder Ihrer persönlichen Pflegesituation? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung – kostenlos und unverbindlich.

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

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